Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR) am BUKH
Die komplexe stationäre Rehabilitationsbehandlung (KSR) im Zentrum für Rehabilitation ist eine stationäre Maßnahme für unfallversicherte Patienten nach einem Arbeitsunfall und erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Akutbehandlung. Insgesamt stehen für die KSR 52 Betten zur Verfügung. Meist liegen der Behandlung folgende Diagnosen zu Grunde:
- Mehrfachverletzungen an Rumpf und Extremitäten (Polytrauma)
- Amputationsverletzungen
- schwere Handverletzungen
- leichtere Schädelhirnverletzungen
- Knochen-, Gelenk- und Weichteilinfektionen
- Reflexdystrophie/komplexes regionales Schmerzsyndrom
- Monoverletzungen mit einem komplizierten und/oder verzögerten Heilverlauf, beispielsweise nach Schulterverletzungen, Kniegelenkverletzungen und komplexen Weichteilschädigungen
Darüber hinaus werden Patienten hier behandelt, wenn der Heilungsprozess einer Verletzung sich deutlich verzögert, wenn trotz intensiver vorangegangener Maßnahmen keine Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann und wenn schwere Begleiterkrankungen eine enge ärztliche Überwachung und eine umfassende pflegerische Betreuung erforderlich machen.
Zur ärztlichen Überwachung gehören wöchentliche Fallbesprechungen im multidisziplinären Team. Dabei werden bei Bedarf auch Reha-Berater der Unfallversicherer, Familienangehörige und Orthopädiemechaniker einbezogen. Neben der ärztlichen und pflegerischen Betreuung bestehen weitere Möglichkeiten:
- diagnostische Maßnahmen wie CT, MRT und Szintigraphie
- regelmäßige Laborkontrolle und -diagnostik
- vermehrte interventionelle Diagnostik und Therapie wie Gelenkinfiltrationen, Nervenblockaden und Katheterbehandlungen im Rahmen der Schmerztherapie
- fortlaufende Konsiliaruntersuchungen und konsiliarische Mitbehandlungen in weiteren Fachgebieten
Dem multidisziplinären Team gehören Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Ergo- und Arbeitstherapeuten, medizinische Bademeister und Masseure, Sporttherapeuten, Psychotherapeuten und bei Bedarf auch Logopäden, Musik- und Freizeittherapeuten sowie Sozialarbeiter an.
Das therapeutische Spektrum umfasst neben erhöhter pflegerischer Leistung auch Einzel- und Gruppentherapiemaßnahmen, die teilweise mehrfach täglich stattfinden. Darüber hinaus werden die Erstversorgung mit individuell zu fertigenden Hilfsmitteln (Prothesen und Orthesen) und das entsprechende Gebrauchstraining gewährleistet.

Teamgespräch
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) am BUKH
Wenn nach Abschluss einer Akutbehandlung oder einer KSR noch eine medizinische rehabilitative Komplexbehandlung notwendig ist und diese nicht ambulant durchgeführt werden kann, geschieht dies durch die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW). In der Regel sollte die BGSW in engem zeitlichen Abstand zur vorausgegangenen Behandlung stattfinden. Bei deutlichen Verzögerungen im Heilverlauf kann eine BGSW jedoch auch mit erheblicher zeitlicher Distanz zum Unfallgeschehen und zur Primärbehandlung durchgeführt werden. Die Patienten der BGSW sind in Appartementhäusern auf dem Klinikgelände untergebracht, insgesamt stehen 75 Betten zur Verfügung.
Behandelt werden Patienten:
- nach Monoverletzungen mit verbliebenen deutlichen funktionellen Störungen einzelner Gelenke und Extremitäten
- nach Polytraumatisierung im fortgeschrittenen Therapiestadium bei unproblematischen Verläufen
- mit kompliziertem und verzögertem Heilverlauf nach Monoverletzungen
- zur Neuversorgung mit Prothesen nach Amputationsverletzungen
Die Patienten haben in der Regel keinen erhöhten Pflegeaufwand mehr. Ihre Behandlung beinhaltet eine intensive Physiotherapie in Einzelbehandlung oder in der Gruppe, Ergo- und Berufstherapie, medizinische Trainingstherapie, klinisches Schwimmen und Maßnahmen der physikalischen Therapie. Einmal wöchentlich finden eine ärztliche Untersuchung sowie eine Fallbesprechung im therapeutischen Team statt. Dabei wird der Behandlungsplan angepasst, der Verlauf dokumentiert und neue therapeutische Ziele festgelegt.
Bestandteil der BGSW sind auch regelmäßig stattfindende gemeinsame Beratungsgespräche von Patienten, Reha-Beratern der einzelnen Berufsgenossenschaften sowie den verantwortlichen Ärzten. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Behandlungsteams für KSR- und BGSW-Patienten gewährleistet dabei einen zeitgerechten Übergang von Patienten aus der KSR in die BGSW oder auch einen Wechsel von Patienten aus der BGSW in die KSR, sofern wesentliche Probleme im Behandlungsverlauf dies erforderlich erscheinen lassen.
Idealerweise können Patienten direkt im Anschluss an eine BGSW beruflich wieder eingegliedert werden. Ist dieses nicht möglich, sollte im Rahmen der BGSW das verbleibende positive Leistungsspektrum im Hinblick auf eine berufliche Umorientierung ermittelt werden.
Die Aufnahmeverfahren für arbeitsunfallverletzte Patienten sowohl in eine KSR als auch in eine BGSW richten sich nach den jeweils geltenden Handlungsanleitungen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.